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Humangefährdung

Die Inhaltstoffe von Kreuzkräutern, die sog. Pyrrolizidinalkaloide (PA), führen nachweislich auch bei Menschen zu irreversiblen Schädigungen.

Generell lässt sich sagen, dass allein die Berührung der Pflanzen nicht toxisch wirkt. Im Falle geschädigter Haut sollten jedoch Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, z.B. durch Tragen von Handschuhen bei der Entsorgung. Individuelle Kontaktallergien sind wie bei vielen Pflanzen auch durch Kreuzkräuter möglich. Das Berühren und anschließende "Hand-in-den-Mund-stecken" ist nach Erkenntnissen der Experten nicht gesundheitsschädigend. 

Jakobskreuzkraut u.a. Kreuzkrautarten sind, obwohl von der WHO als stark leberschädigend, embryonen- und erbgutschädigend sowie krebserregend eingestuft, nicht in der Deutschen Giftpflanzendatenbank als giftige Pflanze benannt.

Erklärung: nach direkter Aufnahme von PA fällt, umgangssprachlich gesagt, niemand sofort tot um und es zeigen sich auch keine unmittelbaren akuten Symptome. Das liegt an der langfristigen Auswirkung von PA auf den Organismus (Metabolische Toxifizierung ff.). Eine direkte Einwirkung von PA auf den Menschen kann und wird erst nach Wochen, Monaten oder Jahren zu vorgenannten Erkrankungen führen. Diese sind dann jedoch sehr bedeutend und progredient fortschreitend, aber lassen sich kaum mehr auf eine Aufnahme von PA zurück führen


Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) über Aufnahmepfade von PA durch den Menschen:

  • (1)   Pyrrolizidinalkaloide als unerwünschte Stoffe im menschlichen Nahrungskreislauf, Beispiel Jakobskreuzkraut
  • (2)   Salatmischung mit pyrrolizidinhaltigem Greiskraut verunreinigt

Zur Internetseite des BfR gelangen Sie hier...

Dort können Sie die Untersuchungen (1) und (2) einsehen und downloaden


 

 

 

 

 

Aufnahmewege von PA durch direkte und indirekte Intoxikation

von Dr. Helmut Wiedenfeld

Die Einleitung über Pyrrolizidinalkaloide, Metabolische Toxifizierung, Toxizität lesen Sie bitte vorab hier....

Verfasser und Copyright ©: Dr. Helmut Wiedenfeld, Akademischer Direktor Pharmazeutisches Institut Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, September 2008, zur Homepage von Dr. Wiedenfeld

Eine Humanintoxikation ist grundsätzlich auf zwei Arten möglich

1. Direkte Intoxikation

1.1.: orale Aufnahme von Pflanzenmaterial, welches toxische PA enthält. Dies betrifft vordergründig Heilpflanzen, die diese Stoffe enthalten. Beispiele: Huflattich, Beinwell, Borretsch, Fuchs-Kreuzkraut, Goldenes Kreuzkraut. Der medizinische Einsatz dieser Pflanzen ist durch den Erlass des BfArM beschränkt (Stufenplan zur Abwehr von Arzneimittelrisiken, BAnz. Nr.: 111, S. 4805 vom 17.6.1992).

Wir haben kürzlich zwei Fälle untersucht, in denen Neugeborene nach einem Tag an akutem Leberversagen gestorben sind. Histologisch wurde VOD festgestellt. Wir konnten die PA-Metabolite in der Leber nachweisen. Die Intoxikation erfolgte durch den täglichen Verzehr eines Pflanzentees mit PA-haltigem Pflanzenmaterial der Mutter über den gesamten Zeitraum der Schwangerschaft. Die aufgenommene Menge an PA war nicht hoch genug, um die Leber der Mutter akut zu schädigen (siehe: Detoxifizierungsmechanismus), dagegen trat eine irreversible Schädigung der wesentlich empfindlicher reagierenden fetalen Leber ein.

1.2.: Kontamination von Lebensmittel, in erster Linie Getreide. Beispiele: endemische Vergiftungsfälle in Indien, Afghanistan, ehemalige UDSSR. In allen Fällen handelte es sich um Brot, das aus Getreide zubereitet war, welches mit PA-haltigem Pflanzenmaterial verunreinigt war. Die Folge: Tausende von Todesfällen. Diese Gefahr besteht in Europa (noch) nicht, da die "Verunreinigung" von Getreidefeldern mit solchen Pflanzen bislang vernachlässigbar ist.

2. Indirekte Intoxikation über die Nahrungsmittelkette

2.1. Milch: der Übergang von toxischen PA in Milch ist vielfach beschrieben. In Jamaika wurden 1989 mehrere Fälle von VOD bei Kleinkindern auf den Verzehr von PA-haltiger Milch zurückgeführt. In Deutschland und Österreich sind acht Fälle beschrieben, in denen der Verdacht bestand, dass über die Muttermilch eine Intoxikation stattgefunden hat.

2.2. Honig: PA-haltige Honigproben wurden bereits häufiger festgestellt. Besonders in Großbritannien sind bis zu 3,9 mg/kg PA in Honig nachgewiesen worden; als pflanzliche Quelle wurde hier Jakobskreuzkraut ermittelt. Vergleichbare Mengen wurden in anderen Proben ermittelt (bis zu 1 mg/kg stammend von Frühlingskreuzkraut; bis 0,1 mg/kg aus alpinen Kreuzkräutern). Alle diese Mengen liegen deutlich oberhalb der Menge, die im Stufenplan zur Abwehr von Arzneimittelrisiken als zulässig angesehen werden.

2.3. Eier: einen möglichen Übergang von PA in Eier wurde nachgewiesen. Eier von Geflügel, welches Futter verzehrte, das mit Samen von Heliotropium europaeum versetzt war, zeigten Gehalte bis zu 9,7 Mikrogramm toxischer PA. Auch dies überschreitet den als toxische Grenze angesehenen Wert deutlich.

2.4. Fleisch: einen Übergang der PA in Fleisch wurde bisher nicht bestätigt. Ausnahme natürlich Organe (Leber!).

Rechtlicher Hinweis

Der Gesetzgeber hat im Stufenplan zur Abwehr von Arzneimittelrisiken 1992 festgelegt, dass Pflanzen und Zubereitungen hieraus nur in den Handel gebracht werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass die tägliche maximale Aufnahme an toxischen PA unter 1 Mikrogramm liegt (BAnz. Nr.: 111, S. 4805 vom 17.6.1992)

Gesetzliche Regelungen zum Auftreten von PA von der WHO, von Neuseeland, Australien, den USA, Europa, den Niederlanden, Österreich und Deutschland. Zusammenfassung von Dr. Helmut Wiedenfeld Download ca. 130 KB hier...


Verfasser und Copyright ©: Dr. Helmut Wiedenfeld, akademischer Direktor Pharmazeutisches Institut Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, September 2008

 

 

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