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JKK muss immer, nach Schnitt und auch nach chemischen Behandlungen von allen Flächen entfernt und entsorgt werden, die zur mittelbaren Nutzung durch Tiere oder für eine Mahd vorgesehen sind. Heu und Silagen dürfen in diesem Fall nicht verfüttert werden! Angetrocknetes oder welkes
JKK wird wegen des Verlusts der Bitter- und Geruchsstoffe von Nutztieren aufgenommen, wie Todesfälle in der Schweiz belegen. Das muss auch insbesondere beim Ausmähen von Flächen mit aktueller Weidenutzung durch Tiere beachtet werden.
Eine Mulchung mit anschließendem langfristigem Verrottungsprozess über den Winter ist möglich, verhindert aber nicht nachwachsendes
JKK durch Samen und im Boden verbliebene Wurzeln. Eine chemische oder mechanische Bekämpfung ist also
dennoch notwendig. Die Mulchung ist unbedingt vor (!) der Blüte
durchzuführen, da blühendes JKK nachkeimt (Notreife), was so zu einer vielfachen Aussamung führt. In kleinen Mengen gehört JKK in den Restmüll, größere Mengen sollten verbrannt
oder in speziellen Kompostierungsanlagen entsorgt werden (s. unten). Auch nichtblühende und nicht samentragende Pflanzen sollten nach neuesten Erkenntnissen nicht
hauseigen kompostiert werden, Gefahr der Neuwurzelung!
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Eine Möglichkeit der Entsorgung des Materials ist die Verwertung in der Biogasanlage. Die Sorge, dass reife Samen in der BGA überdauern könnten und dann mit der Biogasgülle auf den Flächen verteilt würden, ist anscheinend nicht zu befürchten. Untersuchungen der LWK NRW mit der Uni Bonn haben gezeigt, dass die Samen nach dem Verweilen in der BGA die Keimfähigkeit verlieren. Noch sicherer kann auf Grund der Versuchsergebnisse die Gefahr ausgeschlossen werden, wenn der Aufwuchs zuvor siliert wird.
Über die Entsorgung in Biogasanlagen (BGA) als alternative
Verwertungsmöglichkeit
auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW hier...
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Die
Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK)
empfiehlt eine Vernichtung von Kreuzkräutern in Kompostierungsanlagen, die nach den Vorgaben der Bioabfallverordnung arbeiten.
"Dabei werden sowohl Samen als auch austriebsfähige Pflanzenteile
aller Pflanzenarten sicher zerstört", so die BGK.
Detaillierte
Empfehlung der BGK: "Blühende und / oder samentragende
Pflanzen sind einer schadlosen Entsorgung zuzuführen. Die
Eigenkompostierung im Hausgarten ist aufgrund mangelnder
hygienischer Wirksamkeit der Verfahren grundsätzlich nicht
geeignet. JKK sollte als Bioabfall über die Biotonne entsorgt
werden. Soweit der Anschluss an eine getrennte Sammlung von Bioabfällen
nicht besteht, sollte JKK über die Restmülltonne entsorgt werden."
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Bitte
beachten:
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Nach
wie vor aber keine Verwertung blühender oder samentragender
Kreuzkräuter in Eigenkompostierung oder auf dem
Miststock
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Nur
an solche Kompostierungsanlagen liefern, die nach vorgenannter
Bioabfallverordnung arbeiten und dazu
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weitere
Auflagen der BGK beachten und die unten aufgeführte Broschüre
downloaden oder direkten Kontakt mit der BGK aufnehmen info@kompost.de
Broschüre "Schadlose Entsorgung von JKK"
der BGK mit wichtigen Angaben zum Download ca. 156 KB hier...
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